Liebe Kundin, lieber Kunde,

wichtiger Hinweis: Seit dem 13. Dezember 2014 müssen die Vorschriften der EU-Verordnung 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung oder LMIV) eingehalten werden. Mittels der LMIV soll der Verbraucher mehr Informationsgehalt über die von ihm eingekauften Lebensmittel erhalten.

Die LMIV sorgt unter anderem für Vorgaben zur besseren Lesbarkeit, eine klarere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, eine verbesserte Allergenkennzeichnung vorverpackter Lebensmittel und die obligatorische Allergeninformation bei loser Ware sowie seit Dezember 2016 eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung.

Damit Sie alle relevanten Informationen schnell und eindeutig finden können, haben wir mit dem LMIV-Portal eine Lösung entwickelt, mit der Sie die Umsetzung dieser Verordnung in Ihrem Unternehmen schnell und einfach durchführen können.